Immobilie

Was genau ist eine Immobilie?

Definition einer Immobilie

Das lateinische Wort immobilis liegt dem Begriff Immobilie zugrunde und bedeutet unbeweglich. Daraus folgt, dass ein unbewegliches Sachgut als Immobilie bezeichnet wird und es sich ferner um ein Gelände oder ein Gebäude in Form eines Hauses handelt. Der Grundbesitz allein ist eine Liegenschaft, während das bebaute Grundstück auch Anwesen genannt wird. Man unterscheidet 3 Arten voneinander, je nachdem, wie sie genutzt werden, nämlich die Wohn-, die Gewerbe- sowie die betriebliche Immobilie. Man teilt sie ein in Bestandsimmobilien, das sind solche, die schon vorhanden sind, und in Neubauten, die erst noch erbaut werden müssen. Eine Immobilie lässt sich unterschiedlich nutzen, zum einen, indem man in ihr wohnt, und zum anderen, indem man sie vermietet. Handelt es sich um eine Immobilie älteren Datums, kann es passieren, dass sie unter Denkmalschutz steht und nur unter bestimmten Bedingungen den Denkmalschutz betreffenden Richtlinien nach restauriert bzw. anders gestaltet werden darf.

Finanzierung einer Immobilie

Wer eine Immobilie erwerben möchte, tut es aus unterschiedlichen Gründen. Die einen sind an einer Anlageimmobilie interessiert, was bedeutet, dass sie sie als Kapitalanlage ansehen und zu diesem Zweck auch nutzen. Die anderen dagegen sehen in ihr eine Renditeimmobilie und wollen durch sie eine hohe Rendite erwirtschaften. Durch die hohe Sicherheit, die eine Immobilie in sich trägt, kann man sie nicht nur beleihen, sondern das auch noch zu günstigen Zinssätzen.

 

Um eine Immobilie zu erwerben, braucht man in den meisten Fällen eine Baufinanzierung. Diese läuft über einen Immobilienkredit, der aber gesichert sein muss. Damit tritt das Grundpfandrecht auf den Plan, dass die Sicherheit gewährleistet und den Kredit erst zustande kommen lässt. Dieses Recht tritt in Form einer Hypothek bzw. einer Grundschuld auf und übernimmt damit die Absicherung des Baufinanzierungsdarlehens. Das Ganze wird dann in das Grundbuch der Immobilie eingetragen, was bedeutet, dass im Falle des Ausbleibens der Zahlungen durch den Kreditnehmer die Möglichkeit einer Zwangsvollstreckung gegeben ist.

 

Die Grundschuld hat sich inzwischen etabliert, da sie einen entscheidenden Vorteil gegenüber der Hypothek besitzt. Die Hypothek ist mit dem Darlehen verbunden, sodass mit der Rückzahlung ihre Höhe sinkt und bei der vollständigen Abtragung die Hypothek automatisch endet. Bei der Grundschuld dagegen ist es so, dass sie unabhängig vom Darlehen besteht. Die Summe des Darlehens wird mit ihr zusammen ins Grundbuch eingetragen, das hat zur Folge, dass ihr Betrag sich nicht ändert trotz der Rückzahlungen. Wenn also das Darlehen komplett beglichen ist, existiert immer noch die Grundschuld. Um sie zu löschen, bedarf es der Zustimmung der finanzierenden Bank. Auch wenn das alles sehr kompliziert auf den ersten Blick aussieht, ist die Grundschuld doch flexibel, da sie als Sicherung für eine weitere Finanzierung dienen kann oder auch eine Umschuldung möglich ist.

 

Ferner existiert bei Grundstücken ein sogenannter „Verkehrswert“, der, sollte die Immobilie verkauft werden, den Kaufpreis festlegt oder aber im Falle, dass sie beliehen werden soll, sich der Beleihwert damit ermitteln lässt. Dazu gehört wiederum eine Immobilienwertermittlungsverordnung, die je nach der Art der Immobilie nach dem Vergleichs-, Ertrags- bzw. Sachwertverfahren vorgeht. Ansonsten ergibt sich der Verkehrswert aus dem Kaufpreis, den der Käufer bereit ist, aufzubringen. Dieser Wert hat eine Entwicklung hinter sich, die sehr positiv verlaufen ist, weshalb man die Immobilie auch „Betongold“ nennt.

Möglichkeiten eine Immobilie zu nutzen

Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Immobilie zu nutzen. Sie können z. B. die Immobilie als Eigenheim nutzen und somit die Sicherheit haben, ein Zuhause zu besitzen. Natürlich ist es auch denkbar, sie zu vermieten, um durch die Mieteinnahmen finanziell besser dazustehen. Ferner existiert, vor allem, wenn Sie sich im fortgeschrittenen Alter befinden, die Alternative, eine Immobilienverrentung vorzunehmen. Das sieht dann folgendermaßen aus, dass Sie Ihre Immobilie wieder zu Geld machen, indem Sie sie mit einem Darlehen versehen, das Sie sich entweder in monatlichen Raten oder auch auf einmal auszahlen lassen können. Ihr Wohnrecht bleibt bestehen und die Rückzahlung erfolgt erst nach Ihrem Ableben oder nach Ihrem Auszug, um z. B in ein Pflegeheim überzusiedeln. Ihre Erben übernehmen die Rückzahlung.

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Daher unterstützen wir Sie sehr gerne bei allen Ihren Belangen rund um das Thema Immobilienbewertung, stehen Ihnen aber auch gerne zur Seite wenn es darum geht Ihre Immobilie zu verkaufen, zu beleihen oder zu vermieten. Möglicherweise ist die Immobilienverrentung hierbei ein interessantes Thema für Sie, welches wir gerne im persönlichen Gespräch erörtern können.

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